Fluggastrechte

Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Sie über Ihre Rechte bzw. darüber zu informieren, wo Sie die Möglichkeit haben, Ihre Beschwerden vortragen und anmelden können.

Verweigertes Boarding



Je nach Länge des Flugs bzw. der Größe der durch die Umleitung verursachte Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung in der Höhe von 125-600 € zu.

Erhebliche Verspätung



Sie haben die Möglichkeit, den Preis des Tickets zurückzufordern, wenn sich der Flug um mehr als 5 Stunden verspätet, aber nur dann, wenn Sie sich dafür entscheiden, den Flug nicht anzutreten.

Ihr Flug wurde gestrichen



Ihnen steht eine finanzielle Entschädigung zu, es sei denn, Sie wurden 14 Tage vor dem Abflug darüber informiert, oder wenn Sie auf einen Zeitpunkt umgeleitet worden sind, der vom Originalzeitpunkt nicht erheblich abweicht, oder wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Annullierung des Flugs besonderen Umständen zu verdanken war.

Hilfeleistung seitens der Fluggesellschaften



Abhängig davon, ob Ihnen das Boarding verweigert wird, oder ob Ihr Flug gestrichen wird oder Verspätung hat, sind Sie zur Hilfeleistung (Verpflegung, bei Bedarf auch Übernachtung, Kommunikationsmöglichkeiten) berechtigt.

Falls Ihnen das Boarding verweigert oder Ihr Flug gestrichen wurde, kann es vorkommen, dass es Ihnen angeboten wird, Ihren Flug fortzusetzen, anderenfalls bekommen Sie den Preis Ihres Tickets zurück.

Quelle: Europäische Union (https://europa.eu)

Letzte Änderung: 12. September 2019
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