Tarife

Flughafentarife



Informationen über unsere Flughafentarife
Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht inkludiert und werden der folgende Wechselkurs verwendet: 420,00 Ft/EUR

Landegebühr



Eine Landegebühr muss von jedem Luftfahrzeug gezahlt werden, das die Landebahn und/oder die Rollbahnen des Hévíz-Balaton Airports benutzt.

Die Landegebühr ist anhand des maximalen Startgewichts des Luftfahrzeugs (laut: ICAO Doc 7100) – für jedes angefallene 1000 kg – zu zahlen.

Berechnung des Gewichts des Luftfahrzeugs
Flugzeuggewicht in kg
EUR / 1000 kg
bis 4.000 kg
15
4.001-15.000 kg
12
15.001-200.000 kg
10
über 200.001 kg
8

Anmerkung: Die Landegebühr ändert sich je nach Kategorie – in Anbetracht des maximalen Startgewichts des Flugzeugs – gemäß der oben angegebenen Tabelle.

Beispiel
So muss man etwa für ein Flugzeug mit einem maximalen Startgewicht von 2300 kg 45 EUR zahlen, während man für ein Flugzeug mit einem maximalen Startgewicht von 8700 kg nicht 135 EUR sondern nur 120 EUR zu zahlen hat:
  • 0-4.000 kg - 4*15=60 EUR
  • 4.001-15.000 kg - 5* 12=60 EUR, so ergibt sich eine Gebühr von insgesamt 120 EUR, da sich die einzelnen Kategorien addieren.

Ausnahmen

Die oben angeführten Vorschriften beziehen sich nicht auf:
  • staatlich finanzierte Flüge, wenn sie nicht zu Handelszwecken erfolgt sind;
  • Forschungs- und Rettungsflüge;
  • topografische Flüge;
  • Kalibrieren von Navigationsgeräten;
  • Luftfahrzeuge, die vom Hévíz-Balaton Airport gestartet sind, die aber aufgrund technischer Schäden oder wegen ungünstiger Wetterverhältnisse umgekehrt sind;
  • Luftfahrzeuge in Gefahr.

Anmerkung: In Bezug auf Rundflüge gelten die jeweiligen Vereinbarungen sowie Verträge, die mit der Hévíz-Balaton Airport Kft abgeschlossen worden sind.

Abfertigungsgebühr



Informationen über unsere Abfertigungstarife
Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht inkludiert und werden nach dem jeweiligen MKB-Euromittelkurs umgerechnet.

Jedes Luftfahrzeug, dessen maximale Startgewicht mehr als 2000 Kilogramm beträgt, hat eine Abfertigungsgebühr zu zahlen.
Flugzeuggewicht in kg
EUR / 1000 kg
bis 2.000 kg
-
über 2.001 kg
14

Extra Abfertigungsgebühr außerhalb der Betriebszeit



Anhand einer vorherigen Absprache dürfen Flugzeuge auch außerhalb der im Luftfahrthandbuch (AIP) festgelegten Betriebszeit abfliegen bzw. ankommen.

Die extra Abfertigungsgebühr außerhalb der Betriebszeit beträgt 250 EUR / Stunde / Flugzeug.

Die Abfertigung außerhalb der Betriebszeit kann ausschließlich schriftlich beantragt werden und ist im Voraus zu zahlen. Sie wird bestätigt, wenn die erforderlichen Resources zur Verfügung stehen.

Die gebuchte und bestätigte Abfertigung außerhalb der Betriebszeit kann nachträglich nicht abgesagt werden. Die Gebühr wird allenfalls – sowohl bei Annullierung als auch bei einer Änderung des Fahrplans - in Rechnung gestellt.

Falls die beanspruchte Flughafenöffnung auf einen Zeitraum fällt, der von der normalen Betriebszeit ist abweicht, so werden mindestens 4 Stunden verrechnet.

Parkgebühr, Befestigung



3.00 EUR / 24 Stunden / 1000 kg

Für Fahrzeuge, die weniger als 3 Stunden lang parken, ist das Parken kostenlos.

Auf Wunsch können die Flugzeuge befestigt werden, die Gebühr beträgt: 15 EUR/Gelegenheit.

Fluggastabfertigungsgebühr



Terminal für Reiseverkehr: 12.00 EUR / abfliegender Fluggast (bis 2 Jahre: kostenlos)

Terminal GA für Reiseverkehr: 8.00 EUR / abfliegender Fluggast (bis 2 Jahre: kostenlos)

Anmerkung: alle sich an Bord befindenden Personen, die über eine fachbehördliche Genehmigung verfügen, haben eine Abfertigungsgebühr zu bezahlen.

Zustimmung des Flughafenbetreibers und Stellungnahme des Flugsicherungsdienstleisters für die Beantragung von Ad-hoc-Luftraum



15 EUR/pro Anlass


Zustimmung des Flughafenbetreibers und Stellungnahme des Flugsicherungsdienstleisters für den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge



15 EUR/pro Anlass


Sicherheitsgebühr



Terminal für Reiseverkehr: 3.00 EUR / abfliegender Fluggast (bis 2 Jahre: kostenlos)

Übungs- und Näherungsflüge



Die Gebühr ist einheitlich: 2 EUR / 1000kg / Stück.

Treibstoff- bzw. Servicegebühren



Auf unserem Flughafen haben Sie die Möglichkeit, die Treibstoffe AVGAS sowie JET A-1 zu tanken. Unsere Preise werden monatlich gemäß dem jeweiligen FOB ROT festgelegt.

Beim Tanken des Treibstoffs JET A-1 verrechnen wir anhand des Startgewichts des Flugzeugs eine Servicegebühr:
  • 0 - 4000 kg: 10 EUR / Landung
  • über 4001 kg: 45 EUR / Landung

VIP-Lounge



Auf Wunsch können Sie auch unsere VIP-Lounge in Anspruch nehmen, die Gebühr beträgt: 25 EUR/Person.

Bodenstromversorgung



Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Bodenstromversorgung in Anspruch zu nehmen, die Gebühr beträgt 30 EUR / jede angefangene halbe Stunde (15 Minuten).

Letzte Änderung: 08. November 2024